Der Stiftungsrat ist richtungsweisend für die Verwirklichung des Stiftungszweckes. Er beaufsichtigt den geschäftsführenden Vorstand und entscheidet über die Mittelverwendung. weiterlesen >>
Das Kuratorium steht der Stiftung als beratendes Gremium zur Seite. Für diese wichtige Unterstützung konnten elf Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens gewonnen werden, die seit Mai 2010 ihre Expertise in die Weiterentwicklung der Stiftung einbringen. weiterlesen >>
Der Vorstand besteht aus zwei Mitgliedern und ist von den Stiftern im sogenannten Stiftungsgeschäft berufen worden. Der Vorstand vertritt die Stiftung im Geschäfts- und Rechtsverkehr nach außen und ist verantwortlich für die Ausführung der Beschlüsse des Stiftungsrates. weiterlesen >>